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Berufsbild: Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Die Gewerbeordnung ordnet das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger unter die Handwerke ein. Die Befähigung für das Handwerk ist durch die Meisterprüfung nachzuweisen. Berufsbild: Die Betätigungsfelder des Handwerks der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung stellen sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit wie folgt dar:
Lehrberuf: Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurden durch BGBl. Nr. 525/1989 festgelegt. Die Lehrzeit beträgt 2 ½ Jahre. Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände "Prüfarbeit" und "Fachgespräch". Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Wirtschaftsrechnen, Fachkunde, Entsorgung und Umweltschutz. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling die Erreichung des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule nachgewiesen hat. Freies Reinigungsgewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich): "Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben (Reinigung von allen oder wenigstens mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern, ausgenommen Kellerabteile, Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, und die Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen) sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes (einschließlich Fensterputzen, soweit dieses vom Fußboden des betreffenden Raumes aus ohne Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann) unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise Verwendeten Reiniger und Geräte." |