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| Mitgliederbetriebe > volle Gewerbeberechtigung | |||||||||||||||||||||||
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Leistungsumfang der vollen Gewerbeberechtigung
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudreiniger gemäß § 94 Z 38 GewO 1994 umfaßt folgende Tätigkeiten:
Für dieses Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis notwendig:
Gewerbeanmeldung bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz, Gewerbeamt. Eintragungsgebühr neu: keine Eintragungsgebühr mehr ab dem 1.April 2001 ! Die Grundumlage beträgt 0,75 % der Sozialversicherungsbeiträge.
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